Die Tagesordnungspunkte 10.1 (Antrag Nr. 2023/2212), 10.2 (Antrag Nr. 2023/2216) sowie 10.3 (Vorlage Nr. 2023/2163) werden gemeinsam beraten.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), übernimmt wieder die Sitzungsleitung, die er zuvor an die stellvertretende Vorsitzende, Rf. Pütz (SPD), übertragen hatte.

 

Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt hatte in seiner Sitzung am 04.05.2023 beide Anträge sowie die Vorlage in den Rat vertagt. Im Ausschuss wird nun kontrovers darüber diskutiert, sich diesem Vertagungsbeschluss anzuschließen.

 

Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) und Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprechen sich dafür aus, dass für die nachfolgenden Gremien, das Beratungsergebnis und ein positives Votum dieses Fachausschusses als Orientierung für deren Beratungen wichtig ist, und daher keine Vertagung stattfinden sollte.

 

Herr Frohloff (SPD) stellt für seine Fraktion dar, dass für den Antrag der CDU-Fraktion (Antrag Nr. 2023/2216 zu TOP 10.2) in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf besteht und zumindest dieser Antrag in den Rat vertagt werden müsste.

 

Frau Beigeordnete Deppe schlägt vor, dass Herr Möhring (Dezernat V) als Projektverantwortlicher zunächst zu den einzelnen Punkten des Antrags der CDU-Fraktion (Antrag Nr. 2023/2216) ausführt.

 

In dem Antrag Nr. 2023/2216 werden folgende Änderungen gefordert:

 

„§ 3 Abs. 2: Die in der Vorlage entgegen der im 1. Entwurf befindliche 12 Monatsfrist wird wieder auf die ursprüngliche geplanten 18 Monate zurückgesetzt.“

Hierzu erläutert Herr Möhring (Dezernat V), dass eine Reduzierung der Monatsfrist auf 12 Monate erfolgt ist, weil unabhängig vom Datum der Fertigstellung einer baulichen Anlage innerhalb von 12 Monaten eine Anpflanzung zu einer beliebigen Jahreszeit und Pflanzperiode möglich ist.

 

„3 § Abs. 3: Die Anlage 1 wird gestrichen.“

Herr Möhring (Dezernat V) stellt dar, dass in der Anlage 1 wichtige Hinweise zur Funktions- und Widerstandsfähigkeit der Pflanzmaßnahmen gegeben werden, weswegen die Anlage 1 Bestandteil der Grünsatzung bleiben soll. Im Rahmen des Gestaltungshandbuchs zur Grünsatzung sollen diese Vorschriften anwendungsfreundlich illustriert werden.

 

„§ 3 Abs. 4: Die Anlage 2 wird zu einer Negativliste und ist entsprechend anzupassen.“

Herr Möhring (Dezernat V) informiert, dass es sich bei der vorliegenden Anlage 2 bereits um eine Negativliste handelt, die auf die Liste invasiver Arten des Bundesamtes für Naturschutz verweist und die Anpflanzung dieser Pflanzen untersagt.

 

„§ 4 Abs. 6: Die neu aufgenommene maximale Länge von 4 m ist nicht nachvollziehbar und wird gestrichen.“

Herr Möhring (Dezernat V) erläutert, dass die maximale Länge für partiell geschlossene Einfriedungen auf eine Länge von 4 m als Sichtschutz für Terrassenbereiche möglich ist. Damit ist die Möglichkeit zum Sichtschutz für gebräuchlich dimensionierte Aufenthaltsbereiche gegeben.

 

„§ 5 Abs. 1: Die für die Vorgaben des § 5 geltende Größe zur Betrachtung von Stellplätzen wird von 100 m² auf 200 m² angehoben.“

Herr Möhring (Dezernat V) informiert, dass nicht überdachte Stellplätze regelmäßig Orte extremer Hitzebelastung darstellen. Deswegen ist eine Abhilfe durch entsprechende Pflanzmaßnahmen dringend erforderlich.

 

„§ 5 Abs. 2: Die geforderte Mindestdicke von 8 cm für eine verpflichtende Vegetationstragschicht ist aus statischen Gründen zu verringern.“

Herr Möhring (Dezernat V) erläutert, dass nach Prüfung vergleichbarer Satzungen aus anderen Kommunen sowie Erfahrungen aus Förderprogrammen zur (Dach-)Begrünung die Verwaltung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eine Begrünung der in § 5 Abs. 2 genannten Anlagen mit einer mindestens 8 cm hohen Vegetationstragschicht inklusive Filter- und Drainageschicht (zuvor: „zusätzlich“) ausreichend ist und der Satzungsentwurf dahingehend geändert wird.

 

„§ 8 Abs. 2: Der Absatz wird gestrichen.“

Herr Möhring (Dezernat V) stellt dar, dass Fassadenbegrünung ein wirkungsvoller Bestandteil der Klimaanpassung sowie der Grünsatzung ist. Sollte eine Fassadenbegrünung aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, können die Satzungsziele gemäß § 9 Abs. 1 des Satzungsentwurfs auch auf andere Weise erreicht werden.

 

Rh. Hebbel (CDU) erläutert, dass es seiner Fraktion wichtig ist, eine Grünsatzung zum Beschluss zu bringen, denen die Menschen in Leverkusen folgen wollen und dann so ein positiver Effekt erreicht werden kann. Zudem ist es wichtig, so Rh. Hebbel (CDU), dass die im Antrag Nr. 2023/2216 angesprochenen Punkte in die Meinungsbildung bei der Bürgerbeteiligung eingebracht werden. Rh. Hebbel (CDU) bittet daher, die Ausführungen von Herrn Möhring (Dezernat V) zu Protokoll zu nehmen.

 

Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) erkundigt sich, ob Kollisionen zwischen dem Satzungsentwurf und dem Nachbarschaftsgesetz NRW bestünden. Herr Möhring (Dezernat V) führt hierzu aus, dass in dem Satzungsentwurf Ausnahmeregelungen Berücksichtigung gefunden haben, wie beispielsweise im Hinblick auf kleinere Grundstücke.

 

Rh. Miesen (CDU) appelliert an die Verwaltung, die Fassadenbegrünung nur als Empfehlung in den Satzungsentwurf aufzunehmen. Rh. Miesen (CDU) macht unter anderem auf die hohen Kosten aufmerksam, die für die Pflege derartiger Begrünungen für Mietende von Wohnraum voll umlagefähig sind.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion zieht Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) den Antrag ihrer Fraktion (Antrag Nr. 2023/2216) für diese Beratungen zurück und kündigt einen veränderten Antrag für die kommende Sitzung des Rates an.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), führt sodann die Abstimmungen im Gremium zu den Tagesordnungspunkten 10.1 und 10.3 herbei.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Antrag Nr. 2023/2212 (TOP 10.1):

 

Wie Antrag

 

dafür            2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Vorlage Nr. 2023/2163 (Top 10.3):

 

Wie Vorlage

 


- einstimmig -