Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird
gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2
GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II
stimmt der Fällung einer Rosskastanie (Baum Nr. 33) an der Werkstättenstraße
zur Wahrung der Verkehrssicherheit zu.
Leverkusen, 11.04.2023
gezeichnet:
Heinz-Jürgen Pröpper Dr.
Ulrich Liebetrau
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister“
- einstimmig -