Sitzung: 04.05.2023 BU/019/2023
Herr Beigeordneter Lünenbach informiert den Ausschuss wie folgt:
Flugroutenbeschreibung Köln/Bonn – Umstellung auf das PBN-Verfahren
(Performance Based Navigation)
Die Deutsche Flugsicherung erarbeitet derzeit für den Flughafen
Köln/Bonn die Flugroutenbeschreibungen nach dem sogenannten PBN-Verfahren.
Dieses Verfahren ist in Europa verpflichtend bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Das
Ziel dieser Umstellung ist, die bodengestützte Navigation durch eine
Satellitennavigation zu ersetzen und somit eine Reduzierung von Emissionen
sowie eine Erhöhung der Effizienz im Flugverkehr herbeizuführen.
Im Rahmen dieser
Erarbeitung beteiligt die Deutsche Flugsicherung die Fluglärmkommission des
Flughafens Köln/Bonn. Wir als Verwaltung der Stadt Leverkusen möchten im
Vorfeld einer möglichen Abstimmung der Fluglärmkommission die Politik
frühzeitig über das Verfahren und mögliche Auswirkungen auf das Stadtgebiet
Leverkusen informieren. Hierzu haben die umweltpolitischen Sprecherinnen und
Sprecher bereits eine „Save The Date“ - Mitteilung erhalten. Die Einladung zum
Termin am 20.06.2023 um 17:00 Uhr in der Hauptstraße 105 wird ihnen rechtzeitig
zugehen. An diesem Termin wird auch die Deutsche Flugsicherung für Fragen und
Hinweise bereitstehen. Daran anschließend wird die Verwaltung eine
Stellungnahme erarbeiten und den politischen Gremien im nächsten Turnus zur
Entscheidung vorlegen.
Das Ziel der
Deutschen Flugsicherung ist es, die neuen Flugroutenbeschreibungen Ende 2023 im
Rahmen der Fluglärmkommission beschließen zu lassen.
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Leverkusen
Der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Leverkusen ist in Zusammenarbeit mit der für die Erstellung zuständigen Bezirksregierung Köln erarbeitet worden. Die im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen sind aus einem im Rat beschlossenen Maßnahmenkatalog (Vorlage Nr. 2017/1888) entwickelt worden. Nach mehrmaliger Offenlage ist der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Leverkusen am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Die
im Januar 2023 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
veröffentlichte vorläufige Auswertung der kontinuierlichen Messungen der
Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung zeigt, dass an der Gustav-Heinemann-Straße
wie in den Jahren 2019 – 2021 auch im Jahr 2022 der Jahresmittelgrenzwert von 40
µg/m³ für den schwerpunktmäßig im Luftreinhalteplan betrachteten Luftschadstoff
Stickstoffdioxid mit gemessenen 32 µg/m³ unterschritten wurde.
Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung sowie von den städtischen Tochterunternehmen sukzessive umgesetzt. Der Fokus der Maßnahmen liegt dabei im Verkehrssektor und der weiteren Attraktivierung von öffentlichem Personennahverkehr und Radverkehr sowie dem Themenfeld Elektromobilität.
Als Teil der Erfolgskontrolle sieht der Luftreinhalteplan eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Maßnahmenumsetzung gegenüber der Bezirksregierung vor. Der aktuelle Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2022) mit einer Übersicht über die zum Stichtag umgesetzten Maßnahmen in Leverkusen wurde am 14.04.2023 an die Bezirksregierung übermittelt. Die von der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Luftreinhaltepläne, Fortschreibungen sowie Berichterstattungen zu Luftreinhalteplänen sind auf deren Website (Bezirksregierung Köln Luftreinhaltepläne) einsehbar.
Lärmaktionsplan - Runde 4
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Kommunen
angehalten, ein zweistufiges Verfahren für die Lärmaktionsplanung
durchzuführen. Aufbauend auf einer Lärmkartierung mit anschließender Analyse
der Lärmkarten sind sogenannte Lärmaktionspläne, welche entsprechende Maßnahmen
zur Lärmminderung enthalten, aufzustellen. Sowohl die Lärmkarten als auch die
Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu
überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Maßgeblich hierfür sind die im
Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Fristen. Die Zuständigkeit der Stadt
Leverkusen beschränkt sich dabei auf den Verkehrslärm sowie den Lärm von
gewerblichen Anlagen. Nähere Informationen wurden den umweltpolitischen
Sprecherinnen und Sprechern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
28.01.2023 präsentiert.
In der Stadt Leverkusen wurden bereits drei Lärmaktionspläne
aufgestellt. Derzeit werden die Lärmkarten für die vierte Runde erarbeitet. Im
Anschluss wird der Lärmaktionsplan unter Beteiligung der politischen Gremien
sowie der Öffentlichkeit erstellt.
Es ist davon auszugehen, dass die Lärmkarten bis Ende Mai
2023 vorliegen.
Für Rückfragen zum Verfahren und Inhalten des
Lärmaktionsplans steht der Fachbereich Umwelt jederzeit für Rückfragen zur
Verfügung.
Re-Zertifizierung als
„Fairtrade - Stadt“
Bereits zum vierten Mal wurde die Stadt Leverkusen mit dem Titel „Fairtrade - Stadt“ ausgezeichnet und zählt damit zu den Städten in Deutschland, die sich in besonderem Maße für den Fairen Handel engagieren.
Auch für das Jahr 2023 sind verschiedene Aktionen rund um den Fairen Handel in Leverkusen geplant. So sollen beispielsweise das Thema Fairer Handel und die Steuerungsgruppe Fairtrade auf der Ehrenamtsbörse am 14. Mai weitere Bekanntheit erlangen. Weiterhin gibt es wieder zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen der Fairen Woche, welche in diesem Jahr vom 15. bis 29. September stattfindet. Deren Motto greift das Thema Klimagerechtigkeit auf und lautet „Fair und kein Grad mehr“. Geplant sind zudem Aktionen rund um Weihnachten und Karneval. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, nachhaltige Veränderungen auf dem Leverkusener Stadtgebiet zu bewirken.