Herr Beigeordneter Lünenbach informiert den Ausschuss wie folgt:

 

Flugroutenbeschreibung Köln/Bonn – Umstellung auf das PBN-Verfahren (Performance Based Navigation)

Die Deutsche Flugsicherung erarbeitet derzeit für den Flughafen Köln/Bonn die Flugroutenbeschreibungen nach dem sogenannten PBN-Verfahren. Dieses Verfahren ist in Europa verpflichtend bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Das Ziel dieser Umstellung ist, die bodengestützte Navigation durch eine Satellitennavigation zu ersetzen und somit eine Reduzierung von Emissionen sowie eine Erhöhung der Effizienz im Flugverkehr herbeizuführen.

 

Im Rahmen dieser Erarbeitung beteiligt die Deutsche Flugsicherung die Fluglärmkommission des Flughafens Köln/Bonn. Wir als Verwaltung der Stadt Leverkusen möchten im Vorfeld einer möglichen Abstimmung der Fluglärmkommission die Politik frühzeitig über das Verfahren und mögliche Auswirkungen auf das Stadtgebiet Leverkusen informieren. Hierzu haben die umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher bereits eine „Save The Date“ - Mitteilung erhalten. Die Einladung zum Termin am 20.06.2023 um 17:00 Uhr in der Hauptstraße 105 wird ihnen rechtzeitig zugehen. An diesem Termin wird auch die Deutsche Flugsicherung für Fragen und Hinweise bereitstehen. Daran anschließend wird die Verwaltung eine Stellungnahme erarbeiten und den politischen Gremien im nächsten Turnus zur Entscheidung vorlegen.

 

Das Ziel der Deutschen Flugsicherung ist es, die neuen Flugroutenbeschreibungen Ende 2023 im Rahmen der Fluglärmkommission beschließen zu lassen.

 

Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Leverkusen  

Der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Leverkusen ist in Zusammenarbeit mit der für die Erstellung zuständigen Bezirksregierung Köln erarbeitet worden. Die im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen sind aus einem im Rat beschlossenen Maßnahmenkatalog (Vorlage Nr. 2017/1888) entwickelt worden. Nach mehrmaliger Offenlage ist der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Leverkusen am 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Die im Januar 2023 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichte vorläufige Auswertung der kontinuierlichen Messungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung zeigt, dass an der Gustav-Heinemann-Straße wie in den Jahren 2019 – 2021 auch im Jahr 2022 der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ für den schwerpunktmäßig im Luftreinhalteplan betrachteten Luftschadstoff Stickstoffdioxid mit gemessenen 32 µg/m³ unterschritten wurde.

 

Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung sowie von den städtischen Tochterunternehmen sukzessive umgesetzt. Der Fokus der Maßnahmen liegt dabei im Verkehrssektor und der weiteren Attraktivierung von öffentlichem Personennahverkehr und Radverkehr sowie dem Themenfeld Elektromobilität.

Als Teil der Erfolgskontrolle sieht der Luftreinhalteplan eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Maßnahmenumsetzung gegenüber der Bezirksregierung vor. Der aktuelle Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2022) mit einer Übersicht über die zum Stichtag umgesetzten Maßnahmen in Leverkusen wurde am 14.04.2023 an die Bezirksregierung übermittelt. Die von der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Luftreinhaltepläne, Fortschreibungen sowie Berichterstattungen zu Luftreinhalteplänen sind auf deren Website (Bezirksregierung Köln Luftreinhaltepläne) einsehbar.

 

Lärmaktionsplan - Runde 4

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Kommunen angehalten, ein zweistufiges Verfahren für die Lärmaktionsplanung durchzuführen. Aufbauend auf einer Lärmkartierung mit anschließender Analyse der Lärmkarten sind sogenannte Lärmaktionspläne, welche entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten, aufzustellen. Sowohl die Lärmkarten als auch die Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Maßgeblich hierfür sind die im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Fristen. Die Zuständigkeit der Stadt Leverkusen beschränkt sich dabei auf den Verkehrslärm sowie den Lärm von gewerblichen Anlagen. Nähere Informationen wurden den umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprechern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.01.2023 präsentiert.

 

In der Stadt Leverkusen wurden bereits drei Lärmaktionspläne aufgestellt. Derzeit werden die Lärmkarten für die vierte Runde erarbeitet. Im Anschluss wird der Lärmaktionsplan unter Beteiligung der politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit erstellt.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Lärmkarten bis Ende Mai 2023 vorliegen.

 

Für Rückfragen zum Verfahren und Inhalten des Lärmaktionsplans steht der Fachbereich Umwelt jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

 

Re-Zertifizierung als „Fairtrade - Stadt“

Bereits zum vierten Mal wurde die Stadt Leverkusen mit dem Titel „Fairtrade - Stadt“ ausgezeichnet und zählt damit zu den Städten in Deutschland, die sich in besonderem Maße für den Fairen Handel engagieren.

 

Auch für das Jahr 2023 sind verschiedene Aktionen rund um den Fairen Handel in Leverkusen geplant. So sollen beispielsweise das Thema Fairer Handel und die Steuerungsgruppe Fairtrade auf der Ehrenamtsbörse am 14. Mai weitere Bekanntheit erlangen. Weiterhin gibt es wieder zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen der Fairen Woche, welche in diesem Jahr vom 15. bis 29. September stattfindet. Deren Motto greift das Thema Klimagerechtigkeit auf und lautet „Fair und kein Grad mehr“. Geplant sind zudem Aktionen rund um Weihnachten und Karneval. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, nachhaltige Veränderungen auf dem Leverkusener Stadtgebiet zu bewirken.