Situation Flüchtlinge:

 

Im Hinblick auf den getroffenen Beschluss, die Gemeinschaftseinrichtung für Flüchtlinge am Standort Auermühle der Bezirksregierung Köln als Notunterkunft des Landes zur Verfügung zu stellen, wurde zwischenzeitlich der Mietvertrag geschlossen.

 

Die Bezirksregierung Köln strebt eine Inbetriebnahme der Einrichtung zum 01.06.2023 an, der Betrieb wird durch das Deutsche Rote Kreuz Nordrhein Soziale Dienste gGmbH abgebildet. In der Einrichtung werden bis zu 500 Flüchtlinge durch das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, untergebracht, die untergebrachten Personen werden dort temporär verbleiben, bevor eine Zuweisung auf Kommunen in NRW erfolgt.

 

Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der Bezirksregierung kurzfristig noch zu einer Informationsveranstaltung für die Anwohner und Mandatsträger einladen, voraussichtlich am 17.05.2023, aufgrund der Feiertage etc. ist die Einladung leider nur mit kurzem Vorlauf möglich. Die Fraktionen erhalten die Einladung schnellstmöglich.

 

Die Inbetriebnahme der Einrichtung St. Josef verzögert sich aktuell noch, da es noch bauliche Abstimmungen geben muss. Sobald hier ein neuer Sachstand vorliegt, wird Herr Beigeordneter Lünenbach die Ausschussmitglieder unverzüglich informieren.

 

Grundsätzlich ist die Unterbringungssituation weiterhin angespannt, allerdings ist ein reduzierter Zustrom derzeit festzustellen.

 

„Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“

Die Umsetzung der beschlossenen Ratsvorlage befindet sich im Arbeitsprozess. Es ist beabsichtigt, im Laufe dieser Woche die entsprechenden Förderrichtlinien und Hinweise zur Antragsstellung zu veröffentlichen und den Auszahlungsprozess einzuleiten.

 

Suchthilfe

Herr Beigeordneter Lünenbach informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass die Verwaltung den gewünschten Tätigkeitsbericht der Suchthilfe gGmbH inkl. einem Ausblick zur weiteren Ausrichtung und organisatorischen Aufstellung in die Sitzung nach der Sommerpause einbringen wird.