Nachtrag: 28.04.2023

Beschluss: vertagt in Folgegremium

Die Tagesordnungspunkte 8.1 (Antrag Nr. 2023/2216), 8.2 (Antrag Nr. 2023/2212) und 8.3 (Vorlage Nr. 2023/2163) werden gemeinsam beraten.

 

Herr Prangenberg (CDU) bittet darum, die Tagesordnungspunkte 8.1 (Antrag Nr. 2023/2216) und 8.2 (Antrag Nr. 2023/2212) in den Rat zu vertagen.

Weiter schlägt er vor, über die Vorlage Nr. 2023/2163 in der Fassung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.05.2023 abzustimmen und somit die in der Verwaltungsvorlage genannte Auslegungsfrist von vier auf acht Wochen zu erhöhen sowie die Satzung neben dem Amtsblatt und dem Internet außerdem zusätzlich über Flyer und Anzeigen öffentlich gekannt zu machen.

 

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) bittet die Verwaltung um Auskunft, ob zu Kenntnisnahmevorlagen Änderungsanträge gestellt werden können. Seiner Meinung nach, wäre dies nicht möglich.

 

Frau Weber (01) führt aus, dass sie Änderungsanträge zu Kenntnisnahmevorlagen für zulässig hält, da die Thematik auf der Tagesordnung steht und evtl. Änderungsanträge möglich sind und somit eine Beratung zulässig ist. Zudem ist auch jeder schriftliche Antrag als eigenständiger Antrag anzusehen und wäre auch aus diesem Grund zulässig.

Sie sagt eine finale rechtliche Klärung bis zur Sitzung des Rates zu.

 

(Redaktioneller Hinweis:

An dieser Auffassung wird nach rechtlicher Prüfung seitens der Verwaltung festgehalten.)

 

Herr Bezirksbürgermeister Schönberger lässt über die Vertagung des Antrages Nr. 2023/2216 in den Rat abstimmen.

 

- einstimmig –

 

Sodann lässt er über die Vertagung des Antrages Nr. 2023/2212 in den Rat abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt er über die Vorlage Nr. 2023/2163 mit den vorgenannten Änderungen abstimmen.

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt den Satzungsentwurf der Grünsatzung der Stadt Leverkusen als örtliche Bauvorschrift gemäß § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Kenntnis.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu Punkt 2 mit den zuvor genannten Änderungen

 

dafür:         10  (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     2  (1 FDP, 1 AfD)