Nachtrag: 28.04.2023

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h für den Bereich der Hans-Sachs-Straße zu prüfen.

 

2. Die Bordsteinkanten in dem Abschnitt der Hans-Sachs-Straße werden in dem Abschnitt zwischen der Mendelssohnstraße und der Richard-Wagner-Straße, mit Ausnahme der Bereiche, in denen Grundstückszufahrten eingerichtet sind, aufgedoppelt, um ein Überfahren des Gehwegs in diesem Bereich zum Zwecke des Ausweichens im Begegnungsverkehr zu vermeiden.

 

3. Das Haltverbot in dem Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Saarstraße in Fahrtrichtung Saarstraße wird aufgehoben.

 

4. In Abhängigkeit eines erneuten Geschwindigkeitsprofils wird an geeigneter Stelle eine Geschwindigkeitswarntafel angebracht, die den Verkehrsteilnehmern die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.


Frau Weber (01) führt aus, dass der Fachbereich Tiefbau Bedenken gegen die im Antrag unter 2. beantragte Aufdoppelung der Bordsteinkanten bezüglich möglicher Stolpergefahren sowie des Öffnens von Türen parkender Autos hat und die Straße nicht mit dem Auenweg in Köln vergleichbar ist, da hier z. B. die Gehwege enger sind.

 

Frau Laurenz (36) schlägt vor, ein erneutes Geschwindigkeitsprofil zu erstellen und die in Punkt 4 des Antrages aufgeführte Warntafel vom dem Ergebnis des Geschwindigkeitsprofils abhängig zu machen.

Die in Punkt 3 des Antrages geforderte Aufhebung des Halteverbots im Bereich zwischen Richard-Wagner-Straße und Saarstraße in Fahrtrichtung Saarstraße kann aus ihrer Sicht ausgeführt werden.

 

Herr Bezirksbürgermeister Schönberger lässt in diesem Sinne über den Antrag Beschluss fassen:


dafür:           9  (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:     3  (1 FDP, 1 BÜRGERLISTE, 1 AfD)