Nachtrag: 28.04.2023

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

 

Wie Bürgerantrag Nr. 2023/2208


Frau Weber (01) trägt eine E-Mail des Bürgerantragstellers, Herrn Urbschat, vom 17.05.2023 vor:

 

„Leider bin ich kurzfristig familiär verhindert und kann so nicht zur Sitzung des Bezirks III kommen.

Vielleicht ist es möglich hiermit schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Verwaltungsbegründung nicht den Marktbetrieb in der Fußgängerzone berücksichtigt, sondern nur auf den Bauernmarkt auf dem Arkadenplatz eingeht. Das Problem mit großen Lastern betrifft auch nicht die kleinen Geschäfte mit Frischwaren, sondern die Haushalts- und Drogeriemärkte Kodi und Rossmann. Man könnte diese Geschäfte darauf hinweisen, dass eine Anlieferung an den Bauernmarkttagen vormittags problematisch ist und sie bitten, möglichst andere Anlieferungszeiten wahrzunehmen.“

 

Frau Laurenz (36) führt aus, dass es schwierig sein dürfte, einzelne Anlieferer in ihren Zeiten zu beschränken. Sie regt an, mit Hilfe der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch auf den Einzelhandel bezüglich der Anlieferungszeiten an Donnerstagen und Samstagen (Bauernmarkt) zuzugehen.

 

Hierzu schlägt Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor, eine Umfrage innerhalb der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch durchzuführen und die Meinung der Einzelhändler*innen abzufragen, nicht an Donnerstagen und Samstagen zu den Zeiten des Bauernmarktes beliefert zu werden.

 

Herr Prangenberg (CDU) bittet die Verwaltung, das Durchfahrtverbot in der Fußgängerzone Schlebusch ab 11.00 Uhr strenger zu kontrollieren.

 

Herr Bezirksbürgermeister Schönberger schlägt vor, dass er mit der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch bezüglich der Anlieferungszeiten und der Einhaltung des Durchfahrtverbots ab 11.00 Uhr in Kontakt tritt und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III anschließend über das Ergebnis berichtet.

 

Dem stimmt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einstimmig zu.

 

Im Anschluss lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger über den Bürgerantrag Nr. 2023/2208 abstimmen.


- einstimmig abgelehnt -