Kenntnisnahme:
1. Die
im Klimacheck Bauleitplanung aufgeführten Planungsaspekte werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die
Verwaltung wird daraufhin die Checkliste in den entsprechenden Planverfahren
ausarbeiten und der Politik gebündelt in den entsprechenden Verfahrensschritten
der Bauleitplanung vorlegen. Die Checkliste soll ab dem Datum der Kenntnisnahme
bei allen städtebaulichen Planungen und Bebauungsplänen Anwendung finden. Bei
der Aufhebung von Bebauungsplänen ist keine Anwendung erforderlich.