Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leverkusen als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts keine Trägerin von Grundrechten ist und somit keine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Grundrechten durch den Autobahnausbau in Leverkusen beantragen kann.

 

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass diese Verfassungsbeschwerde durch natürliche Personen eingelegt werden kann.

 

Beschluss:

 

3.    Der Rat hebt seinen wie folgt genannten Beschluss zu Ziffer 3 a, Antrag Nr. 2023/2057, aus seiner Sitzung vom 13.02.2023 auf:

 

„Die Rechtsanwaltskanzlei Baumeister wird beauftragt, eine Klage wegen der Verletzung von Grund- und Verfassungsrechten beim Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. Grundlage könnten die Auswirkungen des Autobahnausbaus auf die künftigen Generationen, die Auswirkungen auf den Klimawandel und die vorhandenen Klimaschutzziele und Klimaschutzabkommen sein.“.


dafür:         31  (OB, 9 CDU, 6 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 AfD, 2 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     5  (1 CDU, 3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)