Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) die Widmung des nördlichen Andienungswegs Am Brungen als Gemeinde-/sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Andienung des Regenüberlaufbauwerks (Regenüberlaufbecken - RÜB) und des ehemaligen Turbinenhauses.


- einstimmig -