Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird
gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
„Weil es
sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Der notwendigen Fällung eines Silberahorns (Baum Nr. 15) am
Europaring wird zugestimmt.
Leverkusen, 15.06.2023
gezeichnet:
Dr. Liebetrau Pröpper
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister“
dafür: 8 (2 SPD, 3 CDU, 1 OP, 1 DIE LINKE, 1 BÜRGERLISTE)
Enth.: 2 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)