Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 196.431.784,90 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.243.748,24 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2022 zu genehmigen,

 

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.243.748,24 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 3.703.383,81 € zu saldieren und mit 7.947.132,05 € auf das neue Geschäftsjahr 2023 vorzutragen,

 

d) die Kapitaleinlage der Gesellschafterin Stadt Leverkusen aus dem Jahre 2022 in Höhe von 5 Mio. € aus der Kapitalrücklage zu entnehmen und mit dem bestehenden Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss 2022 in Höhe von 7.947.132,05 € zu saldieren, sodass der verbleibende Verlustvortag dann 2.947.132,05 € beträgt,

 

e) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         41  (OB, 11 CDU, 10 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           3  (BÜRGERLISTE)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         31  (9 CDU, 6 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     2  (1 DIE LINKE, Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           3  (BÜRGERLISTE)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Baake, Rf. Bruchhausen-Scholich, Rf. Koepke, Rh. Kühl, Rh. Rifi, Rh. Ruß und Rf. Sidiropulos haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.