Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) beantragt, den in der Vorlage für die Ausschüttung an die Gesellschafter vorgesehenen Betrag von 2.500.000 € der Gewinnrücklage der ivl GmbH zuzuführen und den in der Vorlage für diese vorgesehenen Betrag von 307.696,39 € an die Gesellschafter Stadt Leverkusen und EVL GmbH & Co. KG auszuschütten.

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) beantragt, dass die Stadt Leverkusen mit der EVL GmbH & Co. KG in Verhandlungen tritt, um Anteile dieser zu kaufen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über den Antrag von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           5  (3 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   38  (11 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 parteilos)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Daraufhin lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag von Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           4  (2 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   38  (OB, 11 CDU, 10 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 parteilos)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 11.601.282,45 € und einem Jahresüberschuss von 2.807.696,39 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2022 wird genehmigt.

 

c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 2.807.696,39 € werden 2.500.000 € an die Gesellschafter entsprechend den Gesellschaftsanteilen wie folgt ausgeschüttet:

 

     Stadt Leverkusen                                            10 %                           250.000 €,

     EVL GmbH & Co. KG                                     90 %                        2.250.000 €.

 

Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 307.696,39 € zugeführt.

(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)

 

d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

dafür:         44  (OB, 11 CDU, 11 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Abschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Herr Bürgermeister Marewski und Rh. Löb haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Herr Bürgermeister Marewski übernimmt die Sitzungsleitung.