Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 2.884.695,11 € und einem Jahresüberschuss von 53.126,45 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2022 der Geschäftsführung zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss von 53.126,45 € zusammen mit dem Verlustvortrag von -53.126,45 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der SWM für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         43  (OB, 11 CDU, 10 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SWM gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der SWM für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         32  (OB, 6 CDU, 8 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Rf. Arnold, Rf. Biermann-Tannenberger, Rf. Bruchhausen-Scholich, Rh. Hebbel, Rf. Kreutz, Rh. Kühl, Rh. Pott, Rf. Pütz, Rh. Schönberger, Rh. Scholz und Rh. Schweiger haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Redaktioneller Hinweis:

 

Frau Bürgermeisterin Demirci erklärte sich in der Sitzung für nicht befangen. Eine Recherche ergab jedoch, dass sie vom 29.08.2022 bis zum 12.12.2022 Mitglied in der Gesellschafterversammlung war. Ihre Stimme war jedoch für das Abstimmungsergebnis nicht entscheidend; auf die Bestimmungen des § 31 Abs. 6 GO NRW wird hingewiesen.