Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Der Jahresabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 9.751.277,38 € und einem Jahresüberschuss von 163.748,74 € (inklusive 324.925,14 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b)     Der Jahresüberschuss in Höhe von 163.748,74 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)     Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d)     Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e)     Der Konzernabschluss der RELOGA-Konzerngesellschaften wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 56.833,65 € und einem Jahresüberschuss von 2.106,86 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.106,86 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH zur Abschlussprüferin für das Wirtschaftsjahr 2023 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

dafür:         44  (OB, 11 CDU, 10 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Daraufhin lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

dafür:         37  (OB, 8 CDU, 10 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Rf. Biermann-Tannenberger, Rh. Danlowski, Rh. Feister und Rh. Keith haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.