Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Rat nimmt den aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.    Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, 23.06.2023

 

gezeichnet:

Richrath                                       Rh. Stefan Hebbel                      Rf. Milanie Kreutz“


dafür:         48  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     2  (Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen,)