Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die prognostizierten Gesamtkosten für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Photovoltaikanlage“ betragen gemäß Kostenschätzung 5.930.580 €, inklusive anteiliger Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % werden im Projektzeitraum 2023 bis 2026 in den jeweiligen Wirtschaftsplänen ab 2024 ff. des Sportpark Leverkusen (SPL) dargestellt.

 

Der Rat bevollmächtigt den SPL, den sich ergebenen Eigenanteil über einen Kredit zu finanzieren.

 

Leverkusen, 10.07.2023

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des               Rh. Stefan Hebbel              Rf. Milanie Kreutz“

Oberbürgermeisters)


- einstimmig -