Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erkundigt sich, ob die Fördergelder auf das nächste Jahr übertragbar sind, sollte der Betrag zum Jahresende nicht vollständig abgerufen werden. Frau Schabram (31) sagt eine nachträgliche Beantwortung zu.
[Redaktioneller Hinweis:
Eine Ermächtigungsübertragung für nicht verwendete konsumtive Haushaltsmittel
ist für die Aufwandspositionen der beiden Förderprogramme nicht möglich. Eine
Übertragung kann (gem. Ratsbeschluss 2020/3803 vom 24.08.2020) nur für
zweckgebunden Zuwendungen und Spenden erfolgen. Es ist aber auch davon
auszugehen, dass die im Jahr 2023 veranschlagten Mittel vollständig verausgabt
werden können.]
Sodann lässt Herr Bezirksbürgermeister Dr. Liebetrau über die Vorlage Nr. 2023/2255 abstimmen.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -
Herr Hubrich (BÜRGERLISTE) hat gem. § 31 GO NRW nicht an der Beratung und der Abstimmung teilgenommen.