§ 8a neu gemeldete Fälle; (von 01.01.2023 bis 30.06.2023)

 

a)    In dem Zeitraum von 01.01.2023 – 30.06.2023 wurden 265 neue § 8a Fälle gemeldet.

b)    Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 % gestiegen

c)    Ca. 45 % der Fälle wurden durch die Polizei gemeldet.

d)    Zum Stichtag 03.08.2023 sind 60 % der § 8a Fälle (159 Fälle) schon abgeschlossen.

e)    Der Anteil von Meldungen durch Schule, Kindertageseinrichtung und Ärzte ist gestiegen.

f)     Altersgruppen: Ca. 29 % (78 Kinder) von Kindern sind zum Anfang von Maßnahmen zwischen 0 und 3 Jahren alt.

g)    55 % der gemeldeten Kinder sind männlich und 45 % weiblich.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Besetzung der Stelle Netzwerkkoordination Kinderschutz seit dem 15.04.2023 hingewiesen. Hier erfolgt derzeit ein Aufbau eines interdisziplinären Netzwerks. Die Netzwerkkoordination übernimmt hier die Planung, Koordinierung und Steuerung des Netzwerks.