Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Vorplatz im Eingangsbereich westlich des Fußballplatzes an der Sportanlage Im Bühl in Leverkusen-Schlebusch wird aus gestalterischen Gründen als „Nuri-Kurt-Platz“ benannt.

 

2. Als Zeitpunkt der Benennung sollen die Feierlichkeiten am 05.08.2023 zum 100-jährigen Vereinsjubiläum des SV Schlebusch 1923 e. V. vorgesehen werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme in Abstimmung mit dem Verein vorzunehmen.

 

 

Leverkusen, 18.07.2023

 

gezeichnet:

Schönberger                                                              Pockrand

Bezirksbürgermeister                                               stv. Bezirksbürgermeister“


- einstimmig -