Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
1. Der Vorplatz im Eingangsbereich westlich des Fußballplatzes an der Sportanlage Im Bühl in Leverkusen-Schlebusch wird aus gestalterischen Gründen als „Nuri-Kurt-Platz“ benannt.
2. Als Zeitpunkt der Benennung sollen die Feierlichkeiten am 05.08.2023 zum 100-jährigen Vereinsjubiläum des SV Schlebusch 1923 e. V. vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme in Abstimmung mit dem Verein vorzunehmen.
Leverkusen, 18.07.2023
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister“
- einstimmig -