Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt für die öffentlichen Bereiche der Straße Im Dorf die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). So wird der Straßenhauptzug und die Umfahrung des Marktplatzes als Gemeinde-/Anliegerstraße, der Marktplatz als Platz der Gemeinde (außerhalb von Veranstaltungen beschränkt auf den Fußgängerverkehr) und die Verlängerung des nördlichen Gehwegs zur Lehner Mühle als sonstige öffentliche Straße (beschränkt auf den Fußgängerverkehr) gewidmet.


- einstimmig -