- Radkomfortroute Leverkusen-Wiesdorf – Monheim –

 

Herr Schmitz (66) erläutert, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in seiner Sitzung am 11.09.2023 über die Vorlage 2023/2334 - „Radkomfortroute Leverkusen-Wiesdorf – Monheim“ entscheidet und stellt die Wichtigkeit dieser Radverkehrsplanung heraus. Diesen, ca. 8 km langen, Abschnitt der genannten Radverkehrsplanung wird das Büro VIA eG, Köln im Anschluss vorstellen.

 

Sodann erteilt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), Herrn Gwiasda vom Planungsbüro VIA eG, Isaplan Ingenieur GmbH das Wort.

Die Präsentation zu diesem Bericht ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

 

- Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept –

 

Im Anschluss informiert Frau Beigeordnete Deppe den Ausschuss zum Sachstand „Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept“ wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 18.12.2017 das Einzelhandelskonzept für die Gesamtstadt (Fortschreibung 2017) beschlossen. Seitdem bildet das Einzelhandelskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die Grundlage für die Erarbeitung, Änderung und Ableitung von Festsetzungsinhalten verbindlicher Bauleitpläne, für die Bauberatung und für Einzelfallentscheidungen und hat demnach weitreichende Auswirkungen auf die Bauleitplanung der Stadt.

In der Praxis – insbesondere im Rahmen von Bauleitplanverfahren und bei Genehmigungsverfahren von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels – hat sich zwischenzeitlich aber gezeigt, dass das Konzept einer Teilfortschreibung bedarf. Zum einen haben sich durch Betriebsaufgaben, -neueröffnungen und -erweiterungen so weitgehende Veränderungen im Bestand ergeben, dass die Datenbasis keine rechtssichere Bewertungsgrundlage mehr darstellt. Zum anderen haben sich u. a. durch den Einzelhandelserlass NRW (2021) auf Landesebene die rechtlichen Vorgaben in einem nicht unerheblichen Maße verändert. Somit bedarf es einer Neubewertung bzw. differenzierten Begutachtung verschiedener Standorte im Stadtgebiet im Hinblick auf die Eignung/Nichteignung als Einzelhandelsstandorte.

Ziel der Fortschreibung ist es damit, eine rechtssichere und aktuelle Entscheidungs-grundlage für laufende Bauleitplanverfahren mit einzelhandelsrelevanten Fragestellungen zu erhalten. Dies betrifft vor allem großflächige Einzelhandelsentwicklungen außerhalb Zentraler Versorgungsbereiche, die die Nahversorgung betreffen. An dieser Stelle liegt ein bauleitplanerisches Erfordernis mit einer besonderen Dringlichkeit vor.

Für die Nachbeauftragung konnte erneut die CIMA Beratung + Management GmbH aus Köln gewonnen werden, die sich im Rahmen der seinerzeit sehr aufwendigen Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes (Fortschreibung 2017) bereits umfassend mit den Gegebenheiten vor Ort sowie der Zielsetzung der Einzelhandelsentwicklung für Leverkusen auseinandergesetzt hat.

Das Projekt startet mit einer Neuerhebung aller nahversorgungsrelevanten Sortimente im Stadtgebiet und umfasst einen Zeitrahmen von rd. 9-10 Monaten (Auftragsvolumen rd. 37.000 Euro brutto).