Rh. Scholz (CDU) erkundigt sich, nach welchem Prinzip die Förderanträge bewilligt werden sollen.

 

Herr Dr. Fischer (FDP) wirft die Frage auf, ob die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge mit vorhandenem Personal umgesetzt werden kann. Pro Gebäude kann laut Richtlinie nur ein Förderantrag gestellt werden. Herr Dr. Fischer (FDP) bittet daher um Auskunft, welche Fördermöglichkeiten z. B. für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern bestehen.

 

Frau Schabram (31) nimmt zur Vorlage Stellung und erläutert, dass die Förderanträge nach dem „Windhundprinzip“ bearbeitet und somit förderfähige Anträge nach Antragseingang bewilligt werden, bis das Förderbudget aufgebraucht ist. Sie ergänzt, dass durch die Antragsbearbeitung keine gesonderten Personalkosten entstehen werden, da der Fachbereich Mobilität und Klimaschutz hierzu über ausreichende Personalressourcen verfügt. Frau Schabram (31) verweist außerdem auf die Vorlage, die auch eine Antragsberechtigung für mehrere Mieter*innen innerhalb eines Mehrparteienhauses für Steckersolargeräte vorsieht.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt sodann über die Verwaltungsvorlage Nr. 2023/2255 abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:           9  (2 SPD, 2 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 FDP)

dagegen:     1  (CDU)