Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 12, dagegen: 0, Enth.: 0

Beschluss:

Der Verein „Davidstern e. V“. wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) unbefristet öffentlich anerkannt.

- einstimmig -