Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) bittet um Mitteilung, ob der zukünftige Kulturausschuss auch für die Förderung der freien Kulturszene zuständig ist.

 

Herr Beigeordneter Adomat erklärt, dass die Zuständigkeit für die freie Kulturszene von der KSL zum Büro 18 verlagert wird und somit der Kulturausschuss für diese zuständig sein wird.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet darum, die Beschlussfassung zur Vorlage Nr. 2023/2478 um die Zuständigkeit des Kulturausschusses zu ergänzen und unter 3. a) des Beschlussentwurfes den Text: „(künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte)“ zu streichen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath sagt zu, dementsprechend über die Vorlage abstimmen zu lassen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen bildet mit Wirkung ab dem 01.01.2024 gemäß § 57 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den folgenden Ausschuss:

 

Kulturausschuss.

 

dafür:         40  (OB, 13 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     3  (1 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           3  (OP)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über die Ziffern 2 und 3 des Beschlussentwurfes der Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

2.    Die Anzahl der Ausschussmitglieder für den mit Wirkung ab dem 01.01.2024 gebildeten Kulturausschuss wird auf 17 stimmberechtigte Mitglieder (Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen gemäß § 58 Absatz 3 GO NRW) sowie eine*n sachkundige*n Einwohner*in gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW festgelegt. Für alle Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder, sachkundige Bürger*innen, sachkundige*r Einwohner*in) des mit Wirkung ab dem 01.01.2024 gebildeten Kulturausschusses wird festgelegt, dass diese je eine persönliche Vertretung haben sollen.

 

3.    Für den mit Wirkung ab dem 01.01.2024 gebildeten Kulturausschuss werden gemäß § 58 Absatz 1 GO NRW die folgenden Befugnisse festgelegt:

 

a)    Der Kulturausschuss ist beratend zuständig für die Angelegenheiten des Fachbereiches 18 „Kultur und Stadtmarketing“ mit den Stabsstellen Museum Morsbroich und Stadtarchiv der Stadtverwaltung sowie der freien Szene.

 

b)    Soweit im Einzelfall nicht eine gesetzliche oder satzungsgemäße ausschließliche Zuständigkeit des Rates, einer Bezirksvertretung oder des Oberbürgermeisters besteht, ist der Kulturausschuss für die in seiner Beratungskompetenz (s. Beschlusspunkt 3.a)) liegenden Angelegenheiten in den folgenden Fällen auch zur Entscheidung ermächtigt:

aa)      Erteilung von Aufträgen an den Oberbürgermeister, insbesondere zur

-    Prüfung von Angelegenheiten, vor allem in Bezug auf den gegenwärtigen Sachstand sowie die Machbarkeit und die zeitliche und finanzielle Realisierung von möglichen Maßnahmen,

-    Erstellung von Konzepten,

-    Einholung sachverständiger Stellungnahmen und Gutachten.

bb)      Freigabe von Haushaltsmitteln entsprechend den Festlegungen im Haushaltsplan sowie notwendige Entscheidungen über die Verwendung solcher Mittel.

cc)      Entscheidungen nach den Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen.

 

c)    Soweit im Einzelfall nicht eine gesetzliche oder satzungsgemäße ausschließliche Zuständigkeit des Rates, einer Bezirksvertretung oder des Oberbürgermeisters besteht, ist der Kulturausschuss unbeschadet seiner weiteren gesetzlichen Zuständigkeiten zur Entscheidung wie folgt ermächtigt:

 

- Programmplanungen, Richtlinien und Konzeptionen zur Förderung der Kultur.

 

dafür:         38  (13 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (3 OP, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.