Sitzung: 23.10.2023 RAT/030/2023
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2023/2480
Beschluss:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:
1.
§ 2 „Bildung der Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
Als neue Ziffer 2 wird „Kulturausschuss (K)“ aufgenommen.
Die bisherige Ziffer 8 „Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL)“ entfällt.
Die Nummerierungen der weiteren Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
2.
§ 3 „Zusammensetzung der Ausschüsse“ wird wie folgt
geändert:
In Absatz 1 wird die Ziffer 2 wie folgt neu gefasst:
„2. Der
Kulturausschuss besteht aus
a) 17 stimmberechtigten Mitgliedern (Ratsmitglieder oder
sachkundige Bürger gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) sowie
b) einem sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW.“
In der neuen Ziffer 3 (alt Ziffer 2) zum Rechnungsprüfungsausschuss wird „der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)“ ersetzt durch „GO NRW“.
Die bisherige Ziffer 8 zum Betriebsausschuss KulturStadtLev entfällt.
Die Nummerierungen der weiteren Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
3.
§ 4 „Beratungskompetenzen der Ausschüsse“ wird wie folgt
geändert:
In Absatz 1 wird das Komma am Ende des zweiten Spiegelstriches durch das Wort „sowie“ ersetzt. Am Ende des dritten Spiegelstriches wird das Wort „sowie“ durch einen Punkt ersetzt. Der letzte Spiegelstrich „- des Büros Stadtmarketings“ wird gestrichen.
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Der
Kulturausschuss ist beratend zuständig für die Angelegenheiten des Fachbereichs
Kultur und Stadtmarketing mit den Stabsstellen Museum Morsbroich und Stadtarchiv
der Stadtverwaltung sowie der freien Szene.“
Der bisherige Absatz 8 zum Betriebsausschuss
KulturStadtLev entfällt.
Die Nummerierungen der Absätze der weiteren
Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
Der neue Absatz 8 (alt Absatz 7) zum Schulausschuss wird um folgende Zuständigkeiten vor dem Spiegelstrich „- des Fachbereichs Schulen“ ergänzt:
„- der Stabsstelle
Volkshochschule im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabsstelle Musikschule im Dezernat für Bildung, Jugend und
Sport,
- der Stabsstelle Stadtbibliothek im Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport,
- der Stabstelle Jugendkunstgruppen im Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport,“
4.
§ 5 „Allgemeine Entscheidungskompetenzen der
Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
Die bisherige Ziffer 3 entfällt.
Ziffer 4 (alt) wird neu als Ziffer 3
aufgenommen.
5.
§ 6 „Besondere Entscheidungskompetenzen
einzelner Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 Buchstabe a) wird das Komma am
Ende durch das Wort „sowie“ ersetzt. Unter Buchstabe b) wird das Wort „sowie“
am Ende durch einen Punkt ersetzt.
Die Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:
„2. Der Kulturausschuss entscheidet über Programmplanungen, Richtlinien und Konzeptionen zur Förderung der Kultur.“
Die Nummerierungen der weiteren Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
In der neuen Ziffer 3 (alt Ziffer 2)
Buchstabe c) zum Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird das Wort „sowie“ am
Ende gestrichen. Unter Buchstabe d) wird der Punkt am Ende durch das Wort
„sowie“ ersetzt.
Die neue Ziffer 6 (alt Ziffer 5) zum
Schulausschuss wird wie folgt geändert:
Unter Buchstabe d) wird das Wort „sowie“
durch ein Komma ersetzt.
Unter Buchstabe e) wird der Punkt am Ende
durch das Wort „sowie“ ersetzt.
Neu aufgenommen wird der Buchstabe „f.) Programmplanungen
der Stabsstellen Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und
Jugendkunstgruppen.“
dafür: 40 (13 CDU, 8 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)
Enth.: 1 (Aufbruch Leverkusen)
Herr Oberbürgermeister Richrath hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.