Beschluss:

 

1.    Zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen mit Ablauf des 31.12.2023 wird die als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügte aktualisierte „Satzung der Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ beschlossen.

 

2.    Die Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen wird mit Ablauf des 31.12.2023 abberufen.

 

3.    Der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.

 

4.    Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen in Bezug auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 obliegt ab dem 01.01.2024 dem Rat der Stadt Leverkusen.

 

5.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einzuleiten.


dafür:         34  (OB, 11 CDU, 7 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 3 AfD, 1 parteilos)

dagegen:     8  (2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           2  (CDU)