Beschluss: erledigt

Herr Pockrand (SPD) regt an, die Verwaltung mit der Prüfung der Verbesserung des Fußballplatzes an der Bullenwiese zu beauftragen.

 

Herr Vennemann (FDP) spricht sich ebenfalls für einen Prüfauftrag aus, regt aber an, die Wahl des Bodenbelages der Verwaltung zu überlassen.

 

Herr Hammer (67) führt aus, dass sich der angefragte Bereich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 143/III A „Hornpottweg-Gewerbe“ befindet und als Grünfläche mit der Zweckbindung „naturnahe Erholung“ festgesetzt ist. Des Weiteren handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Herr Hammer (67) führt weiter aus, dass die vorhandene Ballspielwiese naturnah angelegt ist und bis zu sechs Mal im Jahr gemäht werden darf. Eine darüber hinausgehende Veränderung ist nicht erlaubt. Die Aufstellung von Basketballkörben mit gummiertem oder asphaltiertem Untergrund ist laut Aussage von Herrn Hammer (67) unzulässig; auf einer Wiese hingegen lässt sich ein Basketballspiel nicht ausführen. Aus vorgenannten Gründen ist der Fachbereich Stadtgrün gegen die Aufstellung von Basketballkörben an diesem Standort.

 

Im Anschluss an eine Diskussion beantragt Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Erledigung des Antrags aufgrund der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung. Hierüber lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger abstimmen:

 

- einstimmig -