Beschluss: erledigt

Die Tagesordnungspunkte 4.1 bis 4.3 werden verbunden beraten.

 

Herr Küppers (51) hält den Grundgedanken des Antrags für sinnvoll. Er glaube aber, dass dies in der Praxis zum einen so nicht umsetzbar sei und zum anderen auch nicht nützlich sei. Bei Einzeltagespflegen zum Beispiel herrsche eine so große Altersspanne, dass eine pädagogisch adäquate Betreuung für jedes Kind sehr schwierig wäre. In der Großtagespflege stellt es sich ähnlich dar. Eine Umstrukturierung der Plätze erhöht außerdem nicht die Gesamtkapazität, sodass insofern kein Gewinn erkennbar ist.

 

Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hält die Idee des Antrags für nachvollziehbar. Ihres Wissens nach wurde bereits in der Satzung über die Förderung von Kindertagesgruppen verankert, dass man durchaus auch in der Tagespflege Ü3 bleiben darf, wenn es keinen Platz gibt. Das Problem sei, viele Kinder blieben nicht bis zum Alter von drei Jahren, sondern gehen bereits wieder mit zwei Jahren.

 

Frau Kneip (Bürgerantragstellerin) fährt mit der Erläuterung des Antrags fort.

 

Herr Küppers (51) erläutert die Ausbildungskosten und die Refinanzierung wie folgt:

 

Die Kosten von 3.200 € für 300 Stunden an Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) entstehen bei Auszubildenden ohne jegliche Vorbildung. Diese 3.200 € lassen sich aber ggf. über Bildungsgutscheine um 500 € verringern. 160 der 300 Stunden sind zudem tätigkeitsbegleitend, d. h., zu dieser Zeit findet bereits eine Vergütung der Tagespflegeperson statt. Zudem steuert das Land 2.000 € und die Kommune nochmals 600 € an Förderung bei. Es bleibt somit bei Inanspruchnahme des Bildungsgutscheins eine Eigenbeteiligung von 100 € übrig, ansonsten 500 €. Außerdem ist eine Zahlung in Form von vier Raten möglich. Die zu qualifizierende Person ist daran gebunden hier in Vorleistung zu gehen.

 

Ziel ist es zum einen, die Interessierten in der Qualifizierung zu halten, deren Motivation über bereits geleistete Beträge hoch zu halten und gleichzeitig etwaige Rückforderungsbescheide und damit Mehraufwand für die Verwaltung zu vermeiden. Personen mit einer Vorqualifikation müssen von den Ausbildungskosten in Höhe von 1.600 € nur 40,00 € selber tragen. Die Verrechnung der übrigen Kosten erfolgt direkt zwischen der Kommune und dem Bildungsträger. Für Kinderpfleger, die sich dafür interessieren, macht sich die Verwaltung gerade parallel auf den Weg, dass diese auch eine Fortbildung zur Tagespflegeperson machen können und hier keine Kosten tragen müssen.

 

An Frau Kneip (Bürgerantragstellerin) gerichtet bittet Herr Küppers (51) darum, dass alle interessierten Personen zur Verwaltung der Stadt geschickt werden sollen, um dort die Modalitäten zu erklären, wenn es ggf. Probleme bei der Vorfinanzierung der QHB-Maßnahme gibt.

 

Mit dieser Regelung, erläutert Frau Jarosch (51), fährt die Stadt Leverkusen konform mit vielen anderen hierzu befragten Kommunen.

 

Herr Zens (Arbeiterwohlfahrt) ergänzt, die Jobcenter haben die Möglichkeit, Erstausbildung und Zweitausbildung in gewissem Umfang zu finanzieren. Aber das muss die betroffene Person selbst beantragen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gelshäuser (OP) antwortet Frau Kneip (Bürgerantragstellerin), sie habe keine Zahlen, wie viele Personen aufgrund der Vorfinanzierung die Qualifizierung nicht beginnen.

 

Nach ausführlicher Erläuterung durch die Verwaltung lässt der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), über die Erledigung des Antrags abstimmen.

 

dafür:             7 (1 CDU, 1 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 2 Sonstige)

dagegen:       1 (FDP)