Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I
stimmt der notwendigen Fällung des Berg-Ahorns, Baum Nr.11, an der
Friedrichstraße zu.
Leverkusen, 23.10.2023
gezeichnet:
Michaela Di Padova Silvia Dick
Bezirksbürgermeisterin stv. Bezirksbürgermeisterin
- einstimmig -