Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der notwendigen Fällung des Berg-Ahorns, Baum Nr.11, an der Friedrichstraße zu.

 

Leverkusen, 23.10.2023

 

gezeichnet:

Michaela Di Padova                                              Silvia Dick

Bezirksbürgermeisterin                                         stv. Bezirksbürgermeisterin

 

- einstimmig -