Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung der SWM Weisung, Änderungen des Gesellschaftsvertrags der SWM gem. Anlage 1 der Vorlage zu beschließen.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

3.    Soweit eventuell formelle Vertragsänderungen, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.

 

4.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Gründung der Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Den Mitgliedern in den Gremien der SWM wird gem. § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Weisung erteilt, den erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen. Die Gesellschaftsgründung erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2 der Vorlage).

 

5.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle in Verbindung mit der Gründung der Enkelgesellschaft erforderlichen Regelungen zu treffen bzw. Handlungen vorzunehmen, insbesondere das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW einzuleiten.

 

6.    Soweit eventuell formelle Vertragsänderungen, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.

 

7.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung der SWM gem. § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Weisung, Herrn Björn Krischick und Herrn Stadtkämmerer Michael Molitor als Geschäftsführer der SEPG zu bestellen sowie den Mitgliedern im Aufsichtsrat der SWM Weisung, diesen Bestellungen zuzustimmen. Die Vertragslaufzeiten sind identisch mit den Vertragslaufzeiten in der SWM festzulegen.

 

8.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der SWM einen Betrag in Höhe von 500.000 € als Anschubfinanzierung auszuzahlen.

 

9.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der SWM einen Betrag in Höhe von 4.500.000 € als Investitionszuschuss auszuzahlen.

 

10.  Für die Auszahlungen gem. Ziffer 8 und 9 des Beschlussentwurfes werden wie folgt Mittel bereitgestellt:
500.000 € bei Innenauftrag 820009290101, Sachkonto 531700
Deckungsmittel: Innenauftrag 820011070101, Sachkonto 531500

4.500.000 € bei Finanzstelle 82000929012000, Finanzposition 781500
Deckungsmittel: Finanzstelle: 82000166012001, Finanzposition: 782200

 

11.  Die Stadt Leverkusen übernimmt für die SEPG eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 7.200.000 € für einen zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie benötigten Investitionskredit.

 

12.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gem. § 87 Abs. 2 GO NRW einzuleiten.


Rh. Hebbel (CDU) bittet die Verwaltung aufgrund von Äußerungen von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) in der Diskussion um Prüfung, ob es sich um die Nennung von nichtöffentlichen Inhalten handelt und inwieweit diese sanktioniert werden können. Er appelliert außerdem, dass die Regeln, die sich der Rat gesetzt hat, durchgesetzt werden, beispielsweise durch Sitzungsunterbrechungen und Herstellung der Nichtöffentlichkeit.

 

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) stellt im Verlauf der Diskussion einen Antrag auf geheime Abstimmung.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

dafür:           5  (1 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   36  (OB, 11 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 AfD, 1 FDP, 1 parteilos)

Enth.:           1  (FDP)

 

Damit ist das für eine geheime Abstimmung erforderliche Quorum von 11 Stimmen nicht erreicht.


dafür:         30  (OB, 8 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     8  (1 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (CDU)