Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 274/III „Steinbüchel - zwischen Von-Knoeringen-Straße, Autobahn BAB 1, Bruchhauser Straße und Theodor-Adorno-Straße“.

 

2.    Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Lützenkirchen, Flur 35, und wird grob im Westen durch die Von-Knoeringen-Straße bzw. Teile dieser Straßenverkehrsfläche, im Norden durch den südlichen Fahrbahnrand bzw. im Verlauf der südlichen Böschung der Bundesautobahn BAB 1, im Osten durch die westliche Straßengrenze der Bruchhauser Straße und im Süden durch die südliche Grenze der Theodor-Adorno-Straße bzw. des nach Osten weiterführenden Weges begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 3 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


 

dafür:         17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 parteilos)

dagegen:     2  (1 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen)