Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage zur Vorlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2024 in Abhängigkeit von der Höhe des von der Stadt Leverkusen ab dem 01.01.2024 zu 100 % zu tragenden Verlustes einen Betrag in Höhe von maximal 1.643.550,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

3. Die Zahlung erfolgt in Höhe von maximal 1.314.840,00 €, in vier gleichmäßigen Raten im Jahr 2024. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2024 vom Rat verabschiedet wird und die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2024 keine Bedenken erhebt.

 

Der Restbetrag in Höhe von maximal 328.710,00 € wird im Jahr 2025 nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 ausgezahlt.


dafür:         39  (OB, 14 CDU, 9 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 3 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     8  (3 BÜRGERLISTE, 3 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)