Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der MVZ Leverkusen gGmbH (Medizinisches Versorgungszentrum Leverkusen) wird gem. § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, der folgenden Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen:

 

In § 2 des Gesellschaftsvertrages wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

 

2. Der Gesellschaftszweck wird u. a. verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit der Klinikum Leverkusen Service GmbH und der Klinikum Leverkusen gGmbH, jeweils mit dem Sitz in Leverkusen. Dieses Zusammenwirken vollzieht sich durch Erbringung von Leistungen durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH gegenüber der Klinikum Leverkusen gGmbH und der MVZ Leverkusen gGmbH, die zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens geeignet sind, insbesondere in folgender Weise:


Erbringung von Verwaltungs- und Serviceleistungen - mit Ausnahme des medizinischen und pflegerischen Bereichs - durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die MVZ Leverkusen gGmbH.

 

Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.


dafür:         42  (OB, 14 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 parteilos)

Enth.:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)