Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

In Leverkusen wird zum 01.01.2024 die „Verbindliche kommunale Pflegebedarfsplanung" eingeführt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise mit den bestehenden Personalressourcen.

 

Zusätzlich zur formellen Einführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung gem. § 7 Abs. 6 APG wird die Verwaltung beauftragt, schrittweise mit den bestehenden Personalressourcen geeignete Parameter zur Bestimmung des Pflegebedarfs zu ermitteln, laufend fortzuschreiben und jährlich der Politik vorzulegen.


Frau Bürgermeisterin Demirci lässt über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 13.11.2023 abstimmen.


- einstimmig -