Beschluss:

 

Die als Anlage 35 zur Niederschrift beigefügte Richtlinie „Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet“ wird unter Punkt 2.2. gemäß der Begründung der Vorlage wie folgt abgeändert:

 

„Bei Veranstaltungen: Das Projekt besitzt überwiegend Aufführungs- bzw. Ausstellungscharakter und ist öffentlich wahrnehmbar und erlebbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Nicht förderfähig sind Projekte, die überwiegend Workshopcharakter besitzen.“

 

Punkt 4.2 „Förderung in Krisen/Notlagen“ wird wie folgt geändert:

 

„Seit 2020 gibt es immer wieder Krisen-Situationen (Corona-Pandemie, Hochwasserkatastrophe, Gasmangellage), die es nötig gemacht haben, betroffenen Kulturinstitutionen schnell helfen zu können und sie so vor Schließung zu bewahren. In diesen Situationen kann die Liste der förderfähigen Ausgaben erweitert werden, zum Beispiel um Zuschüsse für Mieten oder Energiekosten. Die Entscheidung über das Vorliegen einer solchen Notlage und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen zu der Förderfähigkeit einzelner Posten obliegt dem Kulturausschuss.“


Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt, dass auf Seite 3 der Richtlinie unter Punkt 4.2 „Förderung in Krisen/Notlagen“ noch der Betriebsausschuss KulturStadtLev aufgeführt ist. Dies müsste in den Kulturausschuss geändert werden. Herr Beigeordneter Adomat stimmt dem zu.

 

Frau Bürgermeisterin Bunde lässt über die Vorlage unter Einbeziehung dieser Änderung abstimmen.


dafür:         45  (OB, 13 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)