Beschluss:

 

1.    Vorpraktika in den städtischen Kindertageseinrichtungen, die als Zulassungsvoraussetzungen für die praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in benötigt werden, werden unter Zahlung einer angemessenen Vergütung umgesetzt. Die „angemessene Vergütung“ wird auf derzeit 200 € monatlich festgelegt.

 

2.    Die Aufgabe der Bearbeitung sämtlicher Praktikumsanfragen in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird vom Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) zum Fachbereich Personal und Organisation (FB 11), Abteilung Personal, Team Ausbildung und Qualifizierung, verlagert. Hierfür wird im Team Ausbildung und Qualifizierung eine Vollzeitstelle im Stellenplan eingerichtet.


dafür:         43  (OB, 13 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen:     1  (FDP)