Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Beschluss des Personalausschusses vom 20.09.1993 zur Vorlage Nr. P 19/13. TA „Praktikantenvergütung für Studierende – Wegfall ab 01.10.1993“:

 

„Ab 01.10.1993 wird für neu eingestellte Praktikant*innen, die als Studierende ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum ableisten, keine Praktikantenvergütung gezahlt“

 

wird aufgehoben.

 

2.    Freiwillige Praktika, die entweder zur Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums oder begleitend zu diesen erfolgen sollen sowie Vorpraktika, werden unter der Zahlung einer angemessenen Vergütung ab dem 01.02.2024 ermöglicht. Die Höhe der angemessenen Vergütung wird auf derzeit 200 € monatlich (bei Vollzeit) festgelegt.


- einstimmig -