Beschluss:
1. Der Beschluss des Personalausschusses vom
20.09.1993 zur Vorlage Nr. P 19/13. TA „Praktikantenvergütung für Studierende –
Wegfall ab 01.10.1993“:
„Ab 01.10.1993 wird für neu eingestellte Praktikant*innen, die als
Studierende ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum ableisten, keine
Praktikantenvergütung gezahlt“
wird aufgehoben.
2. Freiwillige Praktika, die entweder zur
Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums oder
begleitend zu diesen erfolgen sollen sowie Vorpraktika, werden unter der
Zahlung einer angemessenen Vergütung ab dem 01.02.2024 ermöglicht. Die Höhe der
angemessenen Vergütung wird auf derzeit 200 € monatlich (bei Vollzeit)
festgelegt.
- einstimmig -