Herr Schmidt (36) erläutert, dass im Sinne der neuen Leverkusener Stadtordnung Hunde in der Regel anzuleinen sind, es besteht aber keine generelle Anleinpflicht. Eine Stadt ist erst dann verpflichtet Hundefreilaufflächen auszuweisen, wenn eine generelle Anleinpflicht besteht, um eine artgerechte Haltung der Tiere zu ermöglichen. In Leverkusen ist die Anleinpflicht immer auf einzelne Bereiche begrenzt; die Anleinpflicht innerhalb dieser Bereiche ergibt sich in den Fällen aus der Landesgesetzgebung wie zum Beispiel dem Landeshundegesetz (LHundG NRW). Herr Schmidt (36) ergänzt, dass es sich bei ausgewiesenen Hundefreilaufflächen in der Regel um eingezäunte Areale handelt, dies aber auch nicht so sein muss. Auf diesen Flächen sollen sich Hunde unter Aufsicht ihrer Besitzerinnen und Besitzer frei entfalten können.

 

Herr Dr. Fischer (FDP) erklärt damit seine Frage aus der letzten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 20.11.2023 für beantwortet.