Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretende im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt Leverkusen.

 

I. Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024

1. Geldleistungen

 

1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt einer Fraktion mit 3 Mitgliedern zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einen pauschalen Betrag in Höhe von 63.240 € pro Jahr (Sockelbetrag).

 

1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird einer Fraktion mit mehr als 3 Mitgliedern eine jährliche Pauschale von 9.180 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 37.940 € pro Jahr.

 

1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.300 € pro Jahr.

 

2. Geldwerte Leistungen

 

Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

II. Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025

1. Geldleistungen

 

1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt einer Fraktion mit 3 Mitgliedern zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einen pauschalen Betrag in Höhe von 64.500 € pro Jahr (Sockelbetrag).

 

1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird einer Fraktion mit mehr als 3 Mitgliedern eine jährliche Pauschale von 9.360 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 38.700 € pro Jahr.

 

1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.600 € pro Jahr.

 

2. Geldwerte Leistungen

 

Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

3. Die Berechnung und Auszahlung der Zuwendungen im Jahr 2025 erfolgt für die derzeitigen Fraktionen (Gruppen) und Einzelvertretende bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Rates auf der Basis der vorgenannten Beträge. Ab Beginn der 20. Wahlperiode in 2025 erfolgt analog eine Neuberechnung und Auszahlung für die dann vorhandenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des neuen Rates.

 

III. Bezüglich der zweckbestimmten Mittelverwendung und des Nachweises der gewährten Zuwendungen wird auf die Vorlage Nr. 2020/0014 verwiesen. Der Verwendungsnachweis für das jeweilige Kalenderjahr ist spätestens bis zum 30.04. des Folgejahres dem Oberbürgermeister zuzuleiten. Etwaige Abweichungen von dieser Frist sind von den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden rechtzeitig mitzuteilen.


Rh. Beisicht (Aufbruch Leverkusen) beantragt, den Sockelbetrag für die Fraktionen in Höhe von 63.240 € für das Jahr 2024 und von 64.500 € für das Jahr 2025 zu halbieren.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           5  (3 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:   43  (OB, 13 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 1 parteilos)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Vorlage Nr. 2023/2615 abstimmen.


dafür:         38  (13 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 parteilos)

dagegen:     5  (3 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           3  (FDP)