Frau Kinzel (Stadtelternrat) spricht sich gegen die Vorlage aus, da der Stadtelternrat der Meinung ist, die Bedarfe würden nicht korrekt abgefragt.

 

Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sieht die 45-Stunde-Plätze in der Vorlage als überrepräsentiert. Sie spricht sich für eine Umstrukturierung zugunsten von 35-Stunden-Plätzen aus.

 

Herr Beigeordneter Adomat (Dezernat IV) gibt zu bedenken, echte 35-Stunden-(Block)-Plätze seien aus technischen Gründen, z. B. wegen der fehlenden Möglichkeit eines Angebots von Mittagessen z. B. aufgrund der Räumlichkeiten, in machen Einrichtungen nicht möglich. Außerdem begrenze die Personalsituation die Möglichkeiten der Stadt wesentlich.

 

Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt einen Änderungsantrag. Die Liste solle zugunsten von 35-Stunden-Plätzen geändert werden.


Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt einen Änderungsantrag. Die Liste solle zugunsten von 35-Stunden Plätzen geändert werden.

 

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Rf. Pütz (SPD), lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

dafür:       3 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen: 8 (2 CDU, 2 SPD, 1 OP, 1 FDP, 2 Sonstige)

Enth.:      1 (Sonstige)

 

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Rf. Pütz (SPD), lässt anschließend über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2024 beginnende Kindergartenjahr 2024/2025 werden entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 18.02.2024 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird die Jugendhilfeplanerin beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 dieser Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2024 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

dafür:       8 (2 CDU, 2 SPD, 1 OP, 1 FDP, 2 Sonstige)

dagegen: 3 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:      1 (Sonstige)