Beschluss: erledigt

Der Vorsitzende, Rh. Feister (CDU), lässt die Tagesordnungspunkte 4.1 (Änderungsantrag Nr. 2024/2671 der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2024 zum Antrag Nr. 2023/2544) und 4.2 (Antrag Nr. 2023/2544 des Jugendstadtrates vom 19.10.2023) zusammen diskutieren.

 

Herr Itzwerth (CDU) stellt zu den Punkten des Änderungsantrags heraus, dass der SPL für den Schulschwimmunterricht keine Zuständigkeit hat. Darüber hinaus möchte er wissen, ob bislang Bedarf für mehrsprachige Werbekonzepte zur Überwindung von Sprachbarrieren bestand. Außerdem fragt Herr Itzwerth an, ob in der Vergangenheit Probleme bei der Teilnahme von Erwachsenen und Jugendlichen am Schwimmangebot des SPL aufgetreten sind.

 

Rh. Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt heraus, dass die antragsstellenden Fraktionen sich der Anstrengungen des SPL und der Stadtverwaltung Leverkusen bewusst sind. Der Antrag soll den SPL bei diesen Anstrengungen unterstützen.

 

Rf. Hansen (FDP) erkundigt sich nach dem vor Kurzem stattgefundenen Job-Speed-Dating-Termin des SPL.

 

Frau Schreiner (SPL) betont, dass das Thema Schwimmkursangebote stets im Augenmerk des SPL liegt und der SPL ein starkes Interesse an einem verstärkten Kursangebot habe. Sie erklärt, dass der SPL Schwimmkursleiterinnen und Schwimmkursleiter in Form von Dauerausschreibungen sucht. Die Resonanz ist leider nicht ausreichend, um die offenen Stellen zu besetzen.

 

Frau Schreiner (SPL) führt darüber hinaus aus, dass durch den SPL angebotene Kurse stets nach kurzer Zeit ausgebucht sind, weshalb der SPL das Kursangebot nicht stärker bewerben kann.

 

Auf die Frage nach der Einsatzmöglichkeit von Schwimmassistentinnen und Schwimmassistenten erläutert Frau Schreiner (SPL), dass diese Möglichkeit umfassend geprüft wurde. Der Einsatz von Schwimmassistentinnen und Schwimmassistenten kann jedoch durch den SPL nicht ermöglicht werden. Schwimmassistentinnen bzw. Schwimmassistenten dürfen alleine keine Kurse aufgrund der fehlenden Fachkompetenz durchführen. Sie werden aber in Schulen zur Unterstützung der Sportlehrkräfte eingesetzt. Über das Programm „Powern für Pänz“ erfolgt eine finanzielle Unterstützung beim Einsatz von Schwimmassistentinnen bzw. Schwimmassistenten.

 

Neben den vom SPL angebotenen Kursen erklärt Frau Schreiner (SPL) das Angebot der Maßnahme „NRW kann Schwimmen“ für Kinder bis zur 3. Klasse in Kooperation mit dem Fachbereich Schulen (FB 40). Durch diese Förderung sollen gerade finanziell benachteiligte Kinder angesprochen werden. Dieses Angebot wir jedoch nicht vollumfänglich von den in Frage kommenden Familien genutzt, wodurch ausgeschriebene Kurse nicht voll belegt wurden. Die Zusammenarbeit mit dem FB 40 soll für dieses Angebot nun in den kommenden Osterferien optimiert werden.

 

Der SPL bietet Schwimmerlernkurse für Erwachsene an. Das Angebot für Jugendliche soll im nächsten Kursblock nach den Sommerferien ausgebaut werden.

 

Rh. Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sieht in den Erläuterungen von Frau Schreiner (SPL) einen Widerspruch. Wenn Kapazitäten vorhanden sind und lediglich nicht wahrgenommen werden, solle die Diskussion ebenfalls im Schulausschuss behandelt werden, um eine Kommunikation gegenüber den Eltern zu verbessern.

 

Herr Stadtdirektor Adomat (Dezernat IV) erwidert, dass das Thema gerne im Schulausschuss behandelt werden könne. Die Teilnahme an einem Projekt wie „NRW kann schwimmen“ und der Schwimmunterricht an sich sind jedoch innere Schulangelegenheiten, die durch einen politischen Beschluss nicht beeinflusst werden können. Diese Angelegenheiten werden durch die Schulrätin bestimmt.

 

Frau Schreiner (SPL) erklärt auf Anfrage erneut, dass das Angebot „NRW kann schwimmen“ entsprechend beworben wird. Nur das Kursangebot der Schwimmschule Aqua-Vital des SPL wird wegen der großen Nachfrage nicht ausgiebig beworben.

 

Rf. Hansen (FDP) und Herr Itzwerth (CDU) empfinden die im Antrag gestellten Anfragen als durch Frau Schreiner (SPL) hinreichend beantwortet und sehen den Antrag als erledigt an.

 

Der Vorsitzende, Rh. Feister (CDU), lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Da dies der weitest gehende Antrag ist, ist der Antrag des Jugendstadtrates damit erledigt.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Änderungsantrag

 

dafür:           10 (4 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE,

1 OP, 1 DIE LINKE)

dagegen:    4 (2 CDU, 1 FDP, 1 AfD)