Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt den Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 - 2028 für die Stadt Leverkusen.

 

2.    Der Rat verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen - soweit rechtlich möglich - nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) zu handeln.

 

3.    In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung ist die Anwendung des LGG NRW im Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.


dafür:         44  (OB, 13 CDU, 11 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 2 parteilos)

dagegen:     2  (1 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)