Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Werkstudierende der Stadt Leverkusen können bis zu zwei Jahre ohne Vorliegen eines Sachgrundes befristet eingestellt werden. Unter Werkstudierenden ist ausschließlich der Personenkreis zu verstehen, welcher das sogenannte Werkstudierendenprivileg erfüllt.


Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) bittet um Mitteilung, ob die Werkstudierenden bereits im Stellenplan enthalten und wie sie eingruppiert sind.

 

Frau Doğan (01) erklärt, dass die Werkstudierenden nicht im Stellenplan enthalten sind. Die Frage zur Eingruppierung wird über z.d.A.: Rat beantwortet.


dafür:         42  (OB, 13 CDU, 10 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen, 2 parteilos)

dagegen:     1  (DIE LINKE)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)