Das Projekt und die Vorlage werden im Ausschuss sehr begrüßt.

 

Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) erkundigt sich, ob es sich bei der Bezeichnung eines „Verfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung, deren Ergebnis dem förmlichen Verfahren nach BauGB zugrunde gelegt werden soll“ um ein Wettbewerbsverfahren handelt.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass das Projekt in der Federführung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) liegt; der Fachbereich Stadtplanung (61) ist hier unterstützend tätig und führt das Bauleitplanverfahren durch. Der vorgenannte Begriff aus der Vorlage bezeichnet den Überbegriff für ein Wettbewerbsverfahren, so Frau Beigeordnete Deppe.

 

Rh. Bartels (FDP) erkundigt sich, ob für das angedachte sechsgeschossige Bauwerk bereits ein konkretes Investorenbegehren hinterlegt ist.

Frau Beigeordnete Deppe schlägt vor, dass hierzu die SWM befragt wird und dies über eine Mitteilung zu z.d.A.: Rat oder über das Protokoll beantwortet wird. Rh. Bartels (FDP) ist damit einverstanden.

 

Redaktionelle Anmerkung zur Niederschrift:

Die SVM nimmt mit Schreiben vom 17.04.2024 wie folgt zur Nachfrage von Rh. Bartels (FDP) Stellung:

„Unsere Marktanaylse für den Bahnhof Leverkusen-Mitte hat einen Bedarf für Büronutzung am Standort ermittelt und unsere Planung für ein sechsgeschossiges Bauwerk bestätigt. Zum derzeitigen Projektstand „Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“ hat die Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) die Investoren-Suche noch nicht begonnen. Andererseits ist ein Begehren eines Investors an uns ebenfalls nicht herangetragen worden. Die Vorgehensweise der SWM sieht folgende Schritte vor: Zunächst wird mit dem Architektenwettbewerb das künftige Bahnhofsgebäude definiert. Die sechs Stockwerke ist eine maximale Geschossangabe. Die Architektenbüros haben die Möglichkeit im Wettbewerb das Gebäude auch anders zu gestalten, so dass sich daraus eine andere Nutzung ergeben könnte. Wenn das Preisgericht den Wettbewerbssieger bestimmt hat, kann die SWM mit diesen fixierten Angaben zum Bahnhofsgebäude mit möglichen Investoren konkreter ins Gespräch gehen. Zum derzeitigen Zeitpunkt hat die Stadt Leverkusen gegenüber der SWM kommuniziert, dass das beschriebene Grundstück auch zukünftig im Eigentum der Stadt Leverkusen verbleiben soll. Vor diesem Hintergrund wären „stadtnahe“ Investoren bzw. andere Stadttöchter vorstellbar.“

 

Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 277/I „Wiesdorf - Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in der Flur 19 die Flurstücke 366, 374, 375, 376 und 455 sowie Teilflächen der Flurstücke 302, 303, 339 und 381. Die genaue Abgrenzung (schwarze Umgrenzung) ist den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -