Sitzung: 18.11.2024 SG/021/2024
Herr Beigeordneter
Lünenbach informiert über den aktuellen Sachstand zur Bezahlkarte:
Die Landesregierung hat in der letzten Woche
einen Entwurf der Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte
im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht. Derzeit läuft die
Verbändeanhörung des Landtages, die voraussichtlich Ende November abgeschlossen
sein wird.
Geplant ist, die Bezahlkarte ab Januar
schrittweise zunächst in den großen, landeseigenen Unterkünften einzuführen.
Ein landesweiter Rollout in den Kommunen ist ab Frühjahr 2025 vorgesehen.
Der Entwurf enthält eine Opt-Out-Regelung,
die es jeder Kommune ermöglicht, zu entscheiden, ob die Leistungen für
Geflüchtete weiterhin nicht über die Bezahlkarte erbracht werden. Darüber
hinaus regelt der Entwurf den Berechtigtenkreis, die Form der
Leistungserbringung und mögliche Übergangsregelungen.
Der Städtetag lehnt die Regelung von Opt-Out ab, es droht die Gefahr eines Flickenteppichs. Die Kosten für das Fachverfahren/ Schnittstellen und zusätzliches Personal werden durch das Land nicht übernommen