Beschluss:
1. Für das grob umschriebene Gebiet zwischen der Solinger Straße (L 108), der Oderstraße und der Boberstraße in Leverkusen Rheindorf ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 1 der Vorlage dargestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
3.
Dem
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 191/I „Jugendhaus
Rheindorf/Butterheide“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 2 der
Vorlage zugestimmt.
4.
Die
Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist
in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von des Bezirksvorstehers für
den Stadtbezirk I durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB
dafür: 9 (5
CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG)
dagegen: 6 (3
SPD; 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)
Enth.: 1 (OP)