Nachtrag: 06.05.2010

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erwartet, dass mit Blick auf die außerordentlich hohe Belastung des Stadtgebiets von Leverkusen durch Verkehrsflächen (drei Autobahnen, drei Eisenbahnlinien, die z.T. quer durch die Stadt führen, darüber hinaus mit den BAB A1 und A3 das größte Autobahnkreuz Westeuropas) und die daraus folgende Luftbelastung eine Umwandlungsgenehmigung für die Forstflächen des Burgerbusches von den dafür zuständigen Stellen nicht erteilt wird.

 

Parallel dazu ist anhand des zwischen der von-Diergardtschen-Forstverwaltung und dem Investor ausgehandelten Vertrages ein Szenario zu entwickeln, wie das Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Leverkusen ausgeübt werden kann, insbesondere welche Finanzierungsmöglichkeiten angesichts der leeren Stadtkasse in Angriff genommen werden können, z.B. durch eine Emission von „Waldaktien“ und ähnliches.

 

Parallel hierzu müssen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erfolgen, die eine größtmögliche Bürgerbeteiligung sowie ein offensives Bürgerengagement gegen diese Planungen umfassen.

 

Über das Ergebnis der Prüfungen ist dem Rat der Stadt Leverkusen unverzüglich zu berichten.


Rh. Dr. Mende trägt das vor der Sitzung verteilte Schreiben des Käufers des Bürgerbuschs vom 07.05.10 vor und bittet darum, es zu Protokoll zu nehmen. Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage 8 a beigefügt.


dafür:          37  (OB, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW)

dagegen:   22  (SPD, BÜRGERLISTE, 2 OP)

Enth.:            1  (OP)