Beschlussentwurf:
Unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungs-ausschusses, der sich in seiner Sitzung am 08.02.2011 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 befasst, ergeht folgender Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 30.12.2010 (Berichtsauslieferung 24.01.2011) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 24.01.2011 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass
· die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Jahresabschluss 2009 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und
· unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 1.552.917.104,88 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 107.626.336,42 € fest.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 107.626.336,42 € die Ausgleichsrücklage in Höhe von 90.649.493,43 € sowie die allgemeine Rücklage in Höhe von 16.976.842,99 € in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichrücklage zum 01.01.2010 verringert sich damit auf 0 €, der Betrag der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2010 auf 477.367.055,50 €.
4. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 die Entlastung.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet: Buchhorn gezeichnet: Johanns
Begründung:
Zu 1.:
Die Stadt Leverkusen erfasst seit dem 1. Januar 2008 alle Geschäftsvorfälle
nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in Form einer kaufmännischen
doppelten Buchführung. Die Eröffnungsbilanz mit Lagebericht, Anhang und
Erläuterungen zu allen Posten (§ 92 Abs. 1 GO NRW) wurde in der
Ratssitzung am 14.12.2009 zum Stichtag 1. Januar 2008 festgestellt (Vorlage
0210/2009).
Der erstmalige Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde in der Sitzung des
Rates am 12.07.2010 – nach entsprechender Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss am 07.07.2010 – festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt.
Den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 (Jahresabschluss 2009) werden
der Oberbürgermeister sowie 2 Mitglieder des Rates nach § 60 Absatz 1 Satz 2
i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW mit Dringlichkeitsentscheidung (Vorlage 0904/2011) bestätigen
und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung übermitteln. Die Genehmigung der Dringlichkeitsvorlage ist für die
Sitzung des Rates am 21.02.2011 vorgesehen.
Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss 2009 und bedient sich hierzu
nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.
§ 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit,
dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des
Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss
vom 07.07.2010 (Vorlage 0554/2010) hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf
Vorschlag des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung der Beauftragung einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2009
zugestimmt.
Der Jahresabschluss 2009 war dahingehend zu prüfen, ob er unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermittelt (vgl. § 101 Absatz 1 GO NRW).
Mit Datum vom 30.12.2010 (Berichtsauslieferung 24.01.2011) legt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rödl & Partner den Entwurf des Berichtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2009 vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
ausgesprochen wird (siehe Anlage 2).
Der Prüfbericht wird als Entwurfsfassung vorgelegt, damit mögliche
Veränderungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch eingearbeitet werden
können. Nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Bericht
formell fertig gestellt und versiegelt.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Anlage
1) wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 08.02.2011 – von der Vorsitzenden
unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung
im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat der Fachbereich
Rechnungsprüfung und Beratung seine Prüfungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2009
in einem Prüfbericht dokumentiert (siehe Anlage 3).
Der Fachbereich Rechnungsprüfung
und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung schließt sich im Ergebnis den
Feststellungen und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl
& Partner zum Jahresabschluss 2009 an und erteilt nach § 103 Abs. 6 i.V.m.
§ 101 Abs. 4 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach §
101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auf
beide Prüfberichte verzichtet.
Zu 2. und 3.:
Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss entscheidet der Rat im Rahmen
seines Budgetrechts gleichzeitig nach § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW über die
Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Verwaltung empfiehlt, zur Deckung des
Jahresfehlbetrages i. H. v. 107.626.336,42 € die Ausgleichrücklage in Höhe von
90.649.493,43 € sowie die allgemeine Rücklage in Höhe von 16.976.842,99 € in
Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichrücklage zum 01.01.2010 verringert
sich damit auf 0 €, der Betrag der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2010 auf
477.367.055,50 €.
Zu 4.:
Nach § 95 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW entscheiden die
Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist
als abschließende Entscheidung des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2009
anzusehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem
Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0892/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Guido Krämer/14/406-1410.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)