Beschlussentwurf:
Der Planung der Überquerungshilfe Langenfelder Straße – L43 in Höhe der Straße Tönges Feld wird zugestimmt.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Ausgangssituation
In der Sitzung der Bezirksvertretung I vom 15.11.2010
wurde mehrheitlich der Antrag der Fraktion CDU,
Planung der
Überquerungshilfe
Durch eine beidseitige Aufweitung des Fahrbahnquerschnittes Langenfelder Straße in Höhe der Straße Tönges Feld wird der vorhandene Straßenquerschnitt verbreitert, so dass eine 2,00 m breite Mittelinsel als Überquerungshilfe in die Fahrbahn integriert werden kann; für die Fahrspuren verbleiben eine ausreichende Breite von 3,25 m. Der östliche Gehweg wird bis in den Einmündungsbereich der Kieselstraße verlängert.
Um eine Akzeptanz für den fußläufigen Verkehr zu erzielen, wird die Querung möglichst nahe zu den abzweigenden Straßen Tönges Feld und Kieselstraße vorgesehen. Gleichzeitig ist berücksichtigt, dass der Radius für den Linksabbiegeverkehr aus der Kieselstraße in die Langenfelder Straße für Andienungsverkehre der Ver- u. Entsorgung (Reinigung, Rettung, Feuerwehr etc.) ausreichend bemessen ist. Der Schwerlastverkehr mit überregionaler Bedeutung soll weiterhin aus dem Ortskern herausgehalten werden und als Rechtsabbiegeverkehr über die Langenfelder Straße an das überregionale Verkehrsnetz der A 59 angebunden werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen gem. Kostenschätzung ca. 43.000 €. Vorbehaltlich des Bezirksbeschlusses ist diese Maßnahme aus der Produktgruppe 1205 „Öffentliche Verkehrsflächen“, Sachkonto 523200 „Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur“ zu finanzieren und bei der Mittelanmeldung 2012 zu berücksichtigen. Sollte sich im Laufe dieses Jahres herausstellen, dass die Maßnahme bereits aus dem Budget für 2011 finanziert werden kann, würde sie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung entsprechend vorgezogen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 893/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / 66 / 6613;
Herr Schmitz / 66 / 6610
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Herstellung einer Überquerungshilfe auf der Langenfelder Straße
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
PN1205/523200 / Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur / Öffentliche Verkehrsflächen
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
43.000,- € Kosten für den Umbau, keine weiteren Kosten
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine, zusätzliche Abschreibungen für die Langenfelder Str. fallen nicht an
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine